Jugendarbeitsschutzuntersuchung

Für Jugendliche, die eine Berufsausbildung beginnen und noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist eine ärztliche Untersuchung und Beratung vorgeschrieben.
Im Anschluss an eine ausführliche Erhebung der Vorgeschichte (Anamnese) findet eine gründliche körperliche Untersuchung statt. Danach erfolgt eine Beratung über die individuellen gesundheitlichen Risiken in Bezug auf den beabsichtigten Beruf.
Zur Abrechnung der Untersuchungskosten benötigen wir einen Untersuchungsberechtigungsschein. Dieser Untersuchungsberechtigungsschein wird von der Gemeinde, in der der Jugendliche seinen Hauptwohnsitz hat, ausgestellt und ist gebührenfrei.
Zur Beantragung eines Untersuchungsberechtigungsscheines ist ein Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass) erforderlich. Für eine weitere Untersuchung ist der Nachweis über ein bestehendes Ausbildungsverhältnis des Ausbildungsbetriebes vorzulegen.

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