Akupunkturbehandlungen

Nach den Vorgaben der Gesetzlichen Krankenkassen werden 10 – 15  Akupunktursitzungen innerhalb von 6 Wochen bis zu 12 Wochen bei chronischen Rückenleiden oder Kniegelenkarthrose durchgeführt
und werden somit – nur  bei diesen beiden Krankheiten – auch über die Gesetzlichen Krankenkassen erstattet.

Bei anderen Beschwerdebildern oder Krankheiten können wir Ihre Akupunkturbehandlung als Selbstzahlerleistung empfehlen, meist werden diese Leistungen von den Privaten Krankenkassen ganz oder teilweise übernommen.

Beispiele:Akupunktur

  • Kopfschmerzen und Muskelverspannungen
  • Schulter-Arm-Syndrom
  • Tinnitus
  • Erschöpfungszustände
  • Schlafstörungen
  • Wechesljahresbeschwerden
  • Reizdarmbeschwerden
  • Migräne
  • Neurodermitis
  • Raucherentwöhnung
  • Schädelakupunktur nach Yamamoto
  • Ohrakupunktur oder
  • schmerzlos mittels PuTens sowie als Laserakupunktur für ausgewählte Beschwerden und bei Kindern besonders geeignet

 

Je nach Umfang der Akupunkturleistung werden die Kosten nach der Gebührenordnung für Ärzte GOÄ Ziffer 269 oder 269a pro Sitzung abgerechnet.

Einen Kostenvoranschlag können Sie gerne in unserer Praxis erhalten.

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